Gebietsschutz

 

Landschaftsplanung

Landschaftsplanung in den Gemeinden Blankenheim und Dahlem

Der Landschaftsplan ist ein Fachplan, der auf örtlicher Ebene, in diesem Fall in der Gemeinde Blankenheim, Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft festlegt. Sein Geltungsbereich erstreckt sich i.w. auf den baulichen Außenbereich.

Für die zukünftige Landschaftsentwicklung formuliert der Landschaftsplan behörden-
verbindliche Entwicklungsziele, z.B. zum Erhalt schutzwürdiger Räume oder zur strukturellen Anreicherung in Gebieten mit ökologischen Defiziten.

Im Rahmen von Festsetzungen regelt der Landschaftsplan ferner für jedermann verbindlich die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten sowie schutzwürdigen Einzelobjekten wie Naturdenkmalen und Geschützten Landschaftsbestandteilen.

Hierzu erfolgen Regelungen über allgemeine und gebietsbezogene Ver- und Gebote, aber auch hiervon üblicherweise freigestellte Tätigkeiten, z.B. die im Rahmen der entsprechend der guten fachlichen Praxis ausgeübte Land- und Forstwirtschaft. Ergänzend werden Maßnahmen zu Schutz und Entwicklung in den Gebieten formuliert.

Der Landschaftsplan ist in NRW Satzung des Kreises bzw. kreisfreien Stadt. Er ersetzt mit Inkrafttreten alle im Gebiet bis dahin geltenden Schutzverordnungen der Bezirksregierung.

Landschaftsplan Blankenheim

Landschaftsplan Dahlem

 

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