Auf der Basis der Konfliktanalyse und abgeleitet von den formulierten Zielen entwickelten die Planer umfangreiche Maßnahmenbündel und Detailplanungen, differenziert nach aquatischem und terrestrischen Bereich.
Zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in den Gewässerläufen wurde der vollständige Rückbau aller vorhanden Wehre und Stauanlagen vorge-
schlagen. Die zahlreichen, im Regelfall unpassierbaren Verrohrungen und Furten sollten soweit möglich entfernt oder gemäß den heute verbindlichen Anforderungen umgestaltet werden. Die in der Nachkriegszeit stark befestigten Ufer sollten entfestigt werden. Oft wurde die Einstellung der Gewässerunterhaltung aber als ausreichend erachtet, um die Gewässerläufe zu revitalisieren. Zum Schutz der Gewässer sah die Planung die Schaffung ausreichend dimensionierter Uferrandstreifen vor, die künftig von der Nutzung ausgenommen werden.
Die Grundkonzeption für das Grünland sah eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf allen Wiesen und Weiden in der Kulisse vor. Die Einstellung jeglicher Nutzung mit anschließender natürlicher Sukzession beschränkte sich auf wenige nicht nutzbare Flächen.
Vorschläge für umfangreiche Entfichtungen oder die Beseitigung von Pappelforsten betrafen die Bachtäler. Die Zielsetzung Auwald sollte hier durch natürliche Sukzession oder aktive Pflanzung standorttypischer Gehölze realisiert werden. Bestehende Bruchwälder sollten künftig ebenso von jeglicher Nutzung ausgenommen werden wie Teile der alten Buchenwälder an den Talflanken. Kiefernforste auf ehemaligen Kalktriften sollten, soweit sinnvoll, in Magerrasen umgewandelt oder zu Buchenwäldern entwickelt werden.