Im Rahmen von intensiven Kauf- und Tauschverhandlungen konnten bis zum Abschluss des Projektes mehr als 300 ha Grünland in das Eigentum des Kreises Euskirchen überführt werden. Hierbei handelte es sich vorwiegend um konventionell genutzte Wiesen und Weiden. Größere zusammenhängende Flächen lagen dabei im mittleren Abschnitt des Ahrtales sowie im Schafbachtal und den Zuflüssen.
Da im Rahmen des Erwerbs zumeist auch konventionell nutzbares Tauschland bereit gestellt wurde, stellte die angestrebte Extensivierung keine Beeinträchtigung für diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe dar, die bislang auf den Flächen wirtschaf-
teten. Um diese sogar noch wirtschaftlich zu stärken, wurden die erworbenen Flächen mit Naturschutzauflagen an die Betriebe zurückverpachtet, bei gleichzeitiger Reduzie-
rung der Pacht.
Die Auflagen orientieren sich weitgehend an denen des Kulturlandschaftsprogrammes NRW (s.a. Vertragsnaturschutz). Im Einzelfall wurden aber auch abweichende Rege-
lungen getroffen, um die Naturschutzziele besser zu erreichen. Dies gilt v.a. für bislang intensiv genutzte Flächen in der Ahraue. Hier erfolgte noch zu Beginn der Planungen eine intensive Düngung und Bewässerung des Grünlandes mit bis zu 5 Schnitten im Jahr. Um die ohnehin von Natur aus nährstoffreichen Auwiesen in artenreiche Frisch- und Feuchtwiesen überführen zu können, wurden hier für die ersten Jahre Ausmage-
rungen der Flächen vereinbart, z.B. durch mehrmalige Mahd bei gleichzeitigem Verzicht auf Düngung.
Die im Kerngebiet erworbenen Äcker wurden ebenfalls in Grünland umgewandelt und in eine extensive Bewirtschaftung überführt. Außerdem konnten einzelne Kalktriften, die bislang brach gefallen oder verbuscht waren, nach Durchführung entsprechender Biotopentwicklungsmaßnahmen wieder in die Schafbeweidung integriert werden.